Am Montag, dem 6. März hat man beim höchsten UN – Gerichtshof in den Haag mit Anhörungen im Fall Ukraine gegen Russland begonnen. In der sehr detaillierten 45-seitigen Anklageschrift geht es um mutmaßliche Verstöße gegen zwei UN-Konventionen. Zunächst legt die ukrainische Regierung dar, wie Russland durch Unterstützung der Separatisten im ostukrainischen Kohlerevier Donbass gegen das internationale Abkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus verstoßen haben soll. Kiew beschreibt die selbst ernannten „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk als illegale bewaffnete Gruppen, die mit entscheidender russischer Unterstützung agieren. Im zweiten Teil der Klage wird die Lage der Krim-Tataren und ethnischer Ukrainer als Minderheiten nach der russischen Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim im März 2014 behandelt. Als Beweise enthält die Anklageschrift unter anderem einen Bericht des internationalen Ermittlungsteams im Fall der über der Ostukraine abgeschossenen malaysischen Boeing.