Das Moskauer Gericht hat heute die Haft des ukrainischen Journalisten, Roman Suschtschenko, dem in Russland Spionage vorgeworfen wird, bis Ende April 2017 verlängert. „Das Gericht hat beschlossen, dem Prozessantrag der Ermittlung stattzugeben und die Haft des Beschuldigten Suschtschenko für drei Monate, d.h. bis 30. April 2017 zu verlängern“, heißt es in der Gerichtsentscheidung. Zuvor sagte der Anwalt des ukrainischen Journalisten, Mark Fejgin, man möchte die Sicherheitsmaßregeln für Suschtschenko ändern und von der Haftanstalt in den Hausarrest (im Konsulathotel) wechseln. Nun werden die Anwälte von Roman Suschtschenko beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen seine Haft eine Klage einreichen.