Zusätzliche autonome Handelspräferenzen der Europäischen Union für die Ukraine sind seit dem 1. Oktober in Kraft getreten und wirken im Laufe von drei darauf folgenden Jahren. Die EU hat die entsprechende Entscheidung in ihrem Offiziellen Journal veröffentlicht. Im Dokument wird unter anderem vorgesehen, die Umfänge der Landwirtschaftsproduktion zu vergrößern, die die Ukraine ohne Zollgebühren in die EU laut dem Assoziierungsvertrag exportieren darf. Eine Regelung stellt unter anderen zusätzliche Null-Tarif-Quoten für ukrainische Honig, Mais, Getreide und Mehl zur Verfügung.