Der Europarat hat die Sanktionen gegen 149 natürliche und 38 juristische Personen verlängert, die am Verstoß gegen territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine beteiligt sind, es heißt in der Pressenotiz des EU-Rates. Die Sanktionen sind bis zum 15. März 2018 verlängert, heißt es im Dokument. Die individuellen Sanktionen beinhalten das Einfrieren von Aktiva der natürlichen und juristischen Personen in der Europäischen Union sowie Einreiseverbot in die EU-Länder. Diese einschränkenden Maßnahmen waren zum ersten Mal im März 2014 eingeführt. Außer diesen Maßnahmen gelten auch die Wirtschaftssanktionen in Zusammenhang mit der ukrainischen Situation, die bestimmte Sektoren der Wirtschaft Russlands betreffen.