Ein Gericht in Deutschland beschloss am Freitag, dass es keinen Grund für die Einschränkung des Zutritts des russischen Gasmonopolisten „Gasprom“ zur deutschen Gaspipeline „Opal“ gebe und wies eine Klage polnischer Unternehmen zurück, - berichtet die ukrainische Agentur UNN unter Berufung auf Reuters. Das Gericht in Düsseldorf teilte mit, dass es den Klägern nicht gelungen sei, einen umkehrbaren Schaden zu beweisen, der angeblich durch den Zutritt von „Gasprom“ zu „Opal“ – Kapazitäten entsteht. Im Oktober 2016 hob die Europäische Kommission ein Verbot für „Gasprom“ auf, die „Opal“-Pipeline zu benutzen, durch welche russisches Gas nach Deutschland und Tschechien geliefert wird. Doch die polnischen Gas – Unternehmen verklagten diesen Beschluss durch eine Forderung beim europäischen Gericht in Luxemburg, das die Entscheidung der Europäischen Kommission im Dezember 2016 aussetzte.