Der jüngste Beschluss der internationalen Polizeiorganisation Interpol, der ehemalige Präsident der Ukraine Viktor Janukowytsch werde nicht mehr per Fahndungsaufruf von Interpol gesucht, sei auf Mängel der ukrainischen Gesetzgebung zurückzuführen, erklärte der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Ukraine Ewhen Enin. Die ukrainische Gesetzgebung sei nicht perfekt betreffs der Schutzhaft, so der Vize-Generalstaatsanwalt. Laut den Regeln von Interpol könne nach einer Person per internationalen Haftbefehl nicht gefahndet werden, da die Schutzhaft als Vorbeugungsmaßnahme gegen diese Person nicht gewählt worden war, erläuterte Enin. "Manche Kreisgerichte Kiews verzichten, die Anwendung der Schutzhaft als Vorbeugungsmaßnahme ohne Teilnahme des Verdächtigten zu verordnen. Gleichzeitig ist der Beschluss der Interpol von keiner Bedeutung für Beginn des Gerichtsverfahrens zur Anschuldigung des Staatsverrats von Janukowytsch, der am 4. Mai des laufenden Jahres eingeleitet wird", sagte der stellvertretende Generalstaatsanwalt.