Die Europäische Rundfunkunion (EBU) versucht, nach Kompromissen bezüglich der Teilnahme Russlands an dem Eurovision Song Contest (ESC) in Kiew zu suchen, ohne zugleich die Gesetze der Ukraine verletzt zu haben. Dies teilte Frank-Dieter Freiling, Vorsitzender der ESC Reference Group in einem Interview für den "Tagesspiegel". "Noch liegt uns keine offizielle Benachrichtigung der ukrainischen Regierung in dieser Angelegenheit vor. Präsident oder Ministerpräsident könnten die Entscheidung der Sicherheitsapparate per Dekret außer Kraft setzen. Natürlich hat in dieser Frage die EBU ukrainische Gesetze zu beachten. Allerdings hatten wir von Beginn an sehr deutlich gemacht, dass wir erwarten, dass alle Teilnehmer, die für die Ausrichtung des Song Contests notwendig sind, auch mitwirken können. Sollte es jedoch bei der Entscheidung bleiben, die russische Teilnehmerin nicht einreisen zu lassen, so wird die EBU weiter versuchen sicherstellen, dass Russland in der Show mitwirken kann. Unser Vorschlag einer Live-Schalte ist allerdings von beiden Seiten nicht aufgegriffen worden", sagte Frank-Dieter Freiling. Der ukrainische Geheimdienst hat der russischen Teilnehmerin Julia Samoilowa die Einreise verboten. Anlass ist ein illegaler Auftritt der Sängerin auf der Halbinsel Krim, die Russland 2014 annektiert hatte.